Fallvorstellung Wohnen als universelles und unveräußerliches Menschenrecht


Wohnen als universelles und unveräußerliches Menschenrecht
Sommersemester 2022
Bild: Ponderosa Templeton (CC BY-SA 4.0)

Wohnen ist ein universelles, unveräußerliches Menschenrecht. Dabei geht es jedoch nicht nur um das „Dach über dem Kopf”. Es gibt genauso ein Recht auf Privatsphäre und Sauberkeit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit, was unmittelbar mit der Unterbringung zusammenhängt. Wir fordern daher, dass die Mindeststandards der Unterbringung, welche vom Deutschen Flüchtlingsrat formuliert wurden, für alle Personen ohne festen Wohnsitz verpflichtend umgesetzt werden.

Bei der Unterbringung von wohnungslosen Personen und Geflüchteten werden diese Mindeststandards regelmäßig missachtet und eine unwürdige bis gesundheitsgefährdende Unterbringung ist kein Einzelfall.

Seit April 2019 sind diese Mindeststandards für die Unterbringung von geflüchteten Menschen vom Flüchtlingsrat NRW formuliert und öffentlich gemacht worden. Sie bilden eine Handlungsanweisung, für die kommunal Verantwortung übernommen werden muss. Leider gibt es kaum verlässliche Zahlen über Auslastung und Zustand der Anlagen. Laut Einzelfallberichten von Sozialarbeitenden ist die Instandhaltung der 39 Hotels in Köln mit insgesamt 1.338 Betten allein für Wohnungslose (Stand: 22.01.2021) stark vernachlässigt worden.

Wir möchten daher die Stadt Köln in einem offenen Brief dazu auffordern, für die Sanierung und Reparatur der Schäden sowie notwendige bauliche Anpassungen der Unterbringungseinrichtungen, insbesondere in Hotels, zu sorgen. Weiterhin fordern wir die bedingungslose Ausweitung oben genannter Mindeststandards auf alle Personen ohne festen Wohnsitz, unabhängig von Alter, Nationalität oder gesundheitlichem Zustand.