<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" ><generator uri="https://jekyllrb.com/" version="4.2.2">Jekyll</generator><link href="http://localhost:4000/feed.xml" rel="self" type="application/atom+xml" /><link href="http://localhost:4000/" rel="alternate" type="text/html" /><updated>2023-12-04T16:21:00+01:00</updated><id>http://localhost:4000/feed.xml</id><title type="html">Soziale Arbeit – Politisches Wirken</title><subtitle></subtitle><author><name>eric</name></author><entry><title type="html">Die unsichtbare Gewalt</title><link href="http://localhost:4000/die-unsichtbare-gewalt/" rel="alternate" type="text/html" title="Die unsichtbare Gewalt" /><published>2023-12-04T00:00:00+01:00</published><updated>2023-12-04T00:00:00+01:00</updated><id>http://localhost:4000/die-unsichtbare-gewalt</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/die-unsichtbare-gewalt/"><![CDATA[<p>„Wenn du in den Spiegel guckst, was siehst du da?” Am Tag gegen Homo-, Bi- und Transphobie am 17. Mai teilt eine Influencerin auf TikTok ein Video, in welchem sie auf der Straße transphob beleidigt wird. Während es in den Kommentaren viel Zuspruch für sie gibt, findet man dort auch unzählige Beleidigungen. Auch in Videos, in welchen es nicht um Transphobie oder die geschlechtliche Identität der Person geht. „Der schon wieder” oder „Der Typ ist einfach widerlich (…)”. Für trans* Personen gehören solche Angriffe zum Alltag. In der Öffentlichkeit und im Internet.</p>

<h2 id="gewalt-gegen-trans-personen">Gewalt gegen trans* Personen</h2>

<p>2022 wurden laut Bundesministerium des Innern und für Heimat 126 Beleidigungen und 82 Gewaltdelikte an –  besser: gegen – trans* Personen angezeigt. 75 dieser Gewaltdelikte waren Körperverletzungen. Man geht von einer hohen Dunkelziffer an Straftaten aus, da nicht alle Straftaten zur Anzeige gebracht oder als trans*phob eingestuft werden. Manche Angriffe enden tödlich. Auf dem Christopher-Street-Day in Münster starb im letzten Jahr ein 25-Jähriger. Er griff in einen Konflikt ein, in welchem ein Mann andere Besucher homophob beleidigte. In Herne wurde ein 15-jähriges trans* Mädchen von drei Jugendlichen schwer verletzt. Die Gewalt trifft Menschen jeden Alters und Herkunft. Laut Lesben- und Schwulenverband in Deutschland nimmt die Zahl der Straftaten zu.</p>

<h2 id="alltagsdiskriminierung">Alltagsdiskriminierung</h2>

<p>Nicht nur Straftaten gehören zur täglichen Diskriminierung von trans* Personen. Häufig wird ihnen ihre Identität aberkannt, indem sie beispielsweise mit falschem Geschlecht oder mit ihrem Deadname angesprochen werden. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes suchten im Jahr 2021 160 trans* und inter*geschlechtliche Personen Beratung. Häufig tritt Diskriminierung am Arbeitsplatz und in ihrem familiären Umfeld auf. Letzteres schadet jungen Personen besonders, da sie emotional und finanziell stärker von ihrer Familie abhängig sind. Wenn Kinder sich vor ihren Eltern als trans* outen werden sie oftmals nicht ernst genommen. Das kann schwere psychische Folgen für die Kinder haben.</p>

<h2 id="diskriminierung-vom-staat">Diskriminierung vom Staat</h2>

<p>Bundesweite Gesetze sorgen dafür, dass trans* Menschen im Alltag benachteiligt werden. Das Transsexuellengesetz gibt aktuell vor, dass trans* Personen zwei Gutachten vorlegen müssen, um ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu dürfen. Somit wird es den Menschen massiv erschwert, dass ihr richtiges Geschlecht anerkannt wird. Das Gesetz wird allgemein stark kritisiert, da das Bundesverfassungsgericht viele der Vorgaben bereits für verfassungswidrig erklärt hat und weitere als erniedrigend gelten. Auch der Name des Gesetzes ist unpassend, da Transgeschlechtlichkeit nichts mit der Sexualität der Personen zu tun hat. Die Ampel-Koalition möchte das Gesetz durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Durch dieses soll die Änderung des Namens und Geschlechts auch beim Standesamt möglich sein.</p>

<p>Angriffe wie jener auf die Influencerin passieren sehr häufig, nur werden sie für Unbetroffene häufig nicht sichtbar, da sie keinen direkten Bezug zu dem Problem haben. Aus diesem Grund muss allgemein darüber informiert werden, mit welchen Situationen trans* Personen tagtäglich konfrontiert sind.</p>]]></content><author><name>felicia-lueg</name></author><category term="2023-regenbogen" /><summary type="html"><![CDATA[„Wenn du in den Spiegel guckst, was siehst du da?” Am Tag gegen Homo-, Bi- und Transphobie am 17. Mai teilt eine Influencerin auf TikTok ein Video, in welchem sie auf der Straße transphob beleidigt wird. Während es in den Kommentaren viel Zuspruch für sie gibt, findet man dort auch unzählige Beleidigungen. Auch in Videos, in welchen es nicht um Transphobie oder die geschlechtliche Identität der Person geht. „Der schon wieder” oder „Der Typ ist einfach widerlich (…)”. Für trans* Personen gehören solche Angriffe zum Alltag. In der Öffentlichkeit und im Internet. Gewalt gegen trans* Personen 2022 wurden laut Bundesministerium des Innern und für Heimat 126 Beleidigungen und 82 Gewaltdelikte an – besser: gegen – trans* Personen angezeigt. 75 dieser Gewaltdelikte waren Körperverletzungen. Man geht von einer hohen Dunkelziffer an Straftaten aus, da nicht alle Straftaten zur Anzeige gebracht oder als trans*phob eingestuft werden. Manche Angriffe enden tödlich. Auf dem Christopher-Street-Day in Münster starb im letzten Jahr ein 25-Jähriger. Er griff in einen Konflikt ein, in welchem ein Mann andere Besucher homophob beleidigte. In Herne wurde ein 15-jähriges trans* Mädchen von drei Jugendlichen schwer verletzt. Die Gewalt trifft Menschen jeden Alters und Herkunft. Laut Lesben- und Schwulenverband in Deutschland nimmt die Zahl der Straftaten zu. Alltagsdiskriminierung Nicht nur Straftaten gehören zur täglichen Diskriminierung von trans* Personen. Häufig wird ihnen ihre Identität aberkannt, indem sie beispielsweise mit falschem Geschlecht oder mit ihrem Deadname angesprochen werden. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes suchten im Jahr 2021 160 trans* und inter*geschlechtliche Personen Beratung. Häufig tritt Diskriminierung am Arbeitsplatz und in ihrem familiären Umfeld auf. Letzteres schadet jungen Personen besonders, da sie emotional und finanziell stärker von ihrer Familie abhängig sind. Wenn Kinder sich vor ihren Eltern als trans* outen werden sie oftmals nicht ernst genommen. Das kann schwere psychische Folgen für die Kinder haben. Diskriminierung vom Staat Bundesweite Gesetze sorgen dafür, dass trans* Menschen im Alltag benachteiligt werden. Das Transsexuellengesetz gibt aktuell vor, dass trans* Personen zwei Gutachten vorlegen müssen, um ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu dürfen. Somit wird es den Menschen massiv erschwert, dass ihr richtiges Geschlecht anerkannt wird. Das Gesetz wird allgemein stark kritisiert, da das Bundesverfassungsgericht viele der Vorgaben bereits für verfassungswidrig erklärt hat und weitere als erniedrigend gelten. Auch der Name des Gesetzes ist unpassend, da Transgeschlechtlichkeit nichts mit der Sexualität der Personen zu tun hat. Die Ampel-Koalition möchte das Gesetz durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Durch dieses soll die Änderung des Namens und Geschlechts auch beim Standesamt möglich sein. Angriffe wie jener auf die Influencerin passieren sehr häufig, nur werden sie für Unbetroffene häufig nicht sichtbar, da sie keinen direkten Bezug zu dem Problem haben. Aus diesem Grund muss allgemein darüber informiert werden, mit welchen Situationen trans* Personen tagtäglich konfrontiert sind.]]></summary></entry><entry><title type="html">Sinti*zze und Rom*nja: Ein Abriss ihrer Geschichte</title><link href="http://localhost:4000/einblicke-aus-deutschland-und-europa-sintizze-und-romnja-ein-abriss-ihrer-geschichte/" rel="alternate" type="text/html" title="Sinti*zze und Rom*nja: Ein Abriss ihrer Geschichte" /><published>2023-11-24T00:00:00+01:00</published><updated>2023-11-24T00:00:00+01:00</updated><id>http://localhost:4000/einblicke-aus-deutschland-und-europa-sintizze-und-romnja-ein-abriss-ihrer-geschichte</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/einblicke-aus-deutschland-und-europa-sintizze-und-romnja-ein-abriss-ihrer-geschichte/"><![CDATA[<h2 id="wer-sind-sintizze-und-romnja">Wer sind Sinti<em>zze und Rom</em>nja?</h2>

<p>Die Begriffe sind eine kollektive Sammelbezeichnung einer nationalen Minderheit. Die Selbstbezeichnung „Rom*nja“ wird offiziell seit dem ersten internationalen Romani Kongress 1971 genutzt. Rom*nja kommen ursprünglich aus Indien. Seit dem 8. bis 10. Jahrhundert wanderten sie nach Europa und Amerika aus. Mit 6 Millionen Menschen sind sie die größte ethnische Minderheit Europas. Die Selbstbezeichnung „Sinti*zze“ meint eine seit 600 Jahren vor allem in Deutschland lebende Untergruppe der Rom*nja. Heutzutage leben in Deutschland ca. 120.000 Sinti*zze und Rom*nja. Davon haben etwa 70.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft.</p>

<h2 id="das-vorurteil-ein-wandervolk-zu-sein">Das Vorurteil ein Wandervolk zu sein</h2>

<p>Durch Kriege, wirtschaftliche Not und systematische Verfolgung sahen sich Rom*nja jahrhundertelang dazu gezwungen auszuwandern bzw. auf Wanderung zu bleiben. Auch im 19. Jahrhundert wurde ihnen in Deutschland kaum Wohnraum verkauft oder vermietet. Oftmals wurde ihnen ein fester Job verwehrt. Heutzutage haben 95 bis 98 % aller Rom*nja weltweit einen festen Wohnsitz.</p>

<h2 id="die-formen-der-diskriminierung">Die Formen der Diskriminierung</h2>

<p>Antiziganismus beschreibt eine Form von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja. Der Begriff selbst ist umstritten, da er das abwertende Z-Wort enthält. Besser ist Antiromaismus oder Antisintiismus, da diese Begriffe neutral sind. Zudem gibt es die Bezeichnung „Gadjé-Rassismus“. Gadjé bedeutet Nicht-Rom*nja und bezeichnet die von der Rassismus ausgehenden Gruppe und nicht die Betroffenen. Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja äußert sich durch Stigmatisierung und Diskriminierung. Dazu gehören Feindseligkeit, Abwertung, Benachteiligung und Vorurteile. Noch heute denken viele Deutsche, dass die Vorurteile der Wahrheit entsprechen. Dem ist nicht so! Sinti*zze und Rom*nja sind einer sogenannten kumulativen Diskriminierung ausgesetzt. Das ist „eine sich gegenseitig verstärkende Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen, die sich über Generationen hinweg verfestigt haben kann.“ (Positionspapier des Zentralrat Sinti und Roma vom 03.07.2017).</p>

<h2 id="diskriminierung-in-ost--und-westeuropa">Diskriminierung in Ost- und Westeuropa</h2>

<p>Die Vorurteile und Diskriminierung gegen Rom*nja gibt es seit der ersten Einwanderung in ganz Europa. Sie äußern sich in West- und Osteuropa unterschiedlich. In Osteuropa gibt es offene Aufrufe gegen Rom*nja. Politiker*innen reproduzieren Stereotype. Rechtspopulistische Gruppen sowie Parteien betreiben rassistische Hetze. Häufig kommt es für Rom*nja zu lebensbedrohlichen Situationen in Osteuropa. Auch in Deutschland kommt es zu Diskriminierung. Die Zugänge zu Bildung und Gesundheitsversorgung sind schlecht. Dies erschwert die Integration auf dem Arbeitsmarkt. Seit 1995 haben Rom*nja in Deutschland den Status einer „nationalen Minderheit“. Damit gehen besondere juristische Schutzrechte sowie eine besondere Förderung der Sprache und Kultur einher. Dennoch bleiben die Lebensbedingungen schlecht. Es kommt weiterhin in Deutschland und ganz Europa zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen.</p>

<h2 id="eine-heimat-in-deutschland">Eine Heimat in Deutschland</h2>

<p>Seit 2007 migrieren viele Rom*nja für mehr Sicherheit und bessere, menschlichere Lebensbedingungen aus Bulgarien und Rumänien, aber auch angrenzenden Westbalkanstaaten, die keine EU-Mitglieder sind, in die EU. Dies hat mit der 2009 eingeführten Visa-Freiheit zu tun. Auch in Deutschland werden dahingehend Asylanträge gestellt. Viele Anträge werden unter anderem durch das 2015 eingeführte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz abgelehnt. Häufig werden Rom*nja in die Westbalkanländer abgeschoben, obwohl die Wurzeln der Betroffenen teilweise seit Generationen in Deutschland sind. Die Westbalkanländer (Albanien, Bosnien &amp; Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien und Serbien) sind als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Das Gesetz definiert solche Länder als sichere Herkunftsstaaten, in denen keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist, Regeln zum Schutz existieren und angewendet werden. Die Lebensbedingungen von Rom*nja müssen in ganz Europa verbessert werden. Die Alltäglichkeit und die Selbstverständlichkeit mit der Antiromaismus, Ausgrenzungs- und Gewalterfahrungen im westlichen Balkan und Osteuropa betrieben werden, haben ein unvorstellbares Ausmaß. Rom*nja sind in den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt. Die deutsche Politik sollte Sinti<em>zze und Rom</em>nja nicht mehr in diese Länder abschieben, sondern das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten kritisch überprüfen. Des Weiteren sollte auch im eigenen Land verstärkt gegen Antiromaismus vorgegangen sowie die Lebensbedingungen und Zugänge deutlich verbessert werden.</p>]]></content><author><name>lena-weitzenbuerger</name></author><category term="2023-rassismus" /><summary type="html"><![CDATA[Wer sind Sintizze und Romnja? Die Begriffe sind eine kollektive Sammelbezeichnung einer nationalen Minderheit. Die Selbstbezeichnung „Rom*nja“ wird offiziell seit dem ersten internationalen Romani Kongress 1971 genutzt. Rom*nja kommen ursprünglich aus Indien. Seit dem 8. bis 10. Jahrhundert wanderten sie nach Europa und Amerika aus. Mit 6 Millionen Menschen sind sie die größte ethnische Minderheit Europas. Die Selbstbezeichnung „Sinti*zze“ meint eine seit 600 Jahren vor allem in Deutschland lebende Untergruppe der Rom*nja. Heutzutage leben in Deutschland ca. 120.000 Sinti*zze und Rom*nja. Davon haben etwa 70.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Vorurteil ein Wandervolk zu sein Durch Kriege, wirtschaftliche Not und systematische Verfolgung sahen sich Rom*nja jahrhundertelang dazu gezwungen auszuwandern bzw. auf Wanderung zu bleiben. Auch im 19. Jahrhundert wurde ihnen in Deutschland kaum Wohnraum verkauft oder vermietet. Oftmals wurde ihnen ein fester Job verwehrt. Heutzutage haben 95 bis 98 % aller Rom*nja weltweit einen festen Wohnsitz. Die Formen der Diskriminierung Antiziganismus beschreibt eine Form von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja. Der Begriff selbst ist umstritten, da er das abwertende Z-Wort enthält. Besser ist Antiromaismus oder Antisintiismus, da diese Begriffe neutral sind. Zudem gibt es die Bezeichnung „Gadjé-Rassismus“. Gadjé bedeutet Nicht-Rom*nja und bezeichnet die von der Rassismus ausgehenden Gruppe und nicht die Betroffenen. Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja äußert sich durch Stigmatisierung und Diskriminierung. Dazu gehören Feindseligkeit, Abwertung, Benachteiligung und Vorurteile. Noch heute denken viele Deutsche, dass die Vorurteile der Wahrheit entsprechen. Dem ist nicht so! Sinti*zze und Rom*nja sind einer sogenannten kumulativen Diskriminierung ausgesetzt. Das ist „eine sich gegenseitig verstärkende Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen, die sich über Generationen hinweg verfestigt haben kann.“ (Positionspapier des Zentralrat Sinti und Roma vom 03.07.2017). Diskriminierung in Ost- und Westeuropa Die Vorurteile und Diskriminierung gegen Rom*nja gibt es seit der ersten Einwanderung in ganz Europa. Sie äußern sich in West- und Osteuropa unterschiedlich. In Osteuropa gibt es offene Aufrufe gegen Rom*nja. Politiker*innen reproduzieren Stereotype. Rechtspopulistische Gruppen sowie Parteien betreiben rassistische Hetze. Häufig kommt es für Rom*nja zu lebensbedrohlichen Situationen in Osteuropa. Auch in Deutschland kommt es zu Diskriminierung. Die Zugänge zu Bildung und Gesundheitsversorgung sind schlecht. Dies erschwert die Integration auf dem Arbeitsmarkt. Seit 1995 haben Rom*nja in Deutschland den Status einer „nationalen Minderheit“. Damit gehen besondere juristische Schutzrechte sowie eine besondere Förderung der Sprache und Kultur einher. Dennoch bleiben die Lebensbedingungen schlecht. Es kommt weiterhin in Deutschland und ganz Europa zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Eine Heimat in Deutschland Seit 2007 migrieren viele Rom*nja für mehr Sicherheit und bessere, menschlichere Lebensbedingungen aus Bulgarien und Rumänien, aber auch angrenzenden Westbalkanstaaten, die keine EU-Mitglieder sind, in die EU. Dies hat mit der 2009 eingeführten Visa-Freiheit zu tun. Auch in Deutschland werden dahingehend Asylanträge gestellt. Viele Anträge werden unter anderem durch das 2015 eingeführte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz abgelehnt. Häufig werden Rom*nja in die Westbalkanländer abgeschoben, obwohl die Wurzeln der Betroffenen teilweise seit Generationen in Deutschland sind. Die Westbalkanländer (Albanien, Bosnien &amp; Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien und Serbien) sind als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Das Gesetz definiert solche Länder als sichere Herkunftsstaaten, in denen keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist, Regeln zum Schutz existieren und angewendet werden. Die Lebensbedingungen von Rom*nja müssen in ganz Europa verbessert werden. Die Alltäglichkeit und die Selbstverständlichkeit mit der Antiromaismus, Ausgrenzungs- und Gewalterfahrungen im westlichen Balkan und Osteuropa betrieben werden, haben ein unvorstellbares Ausmaß. Rom*nja sind in den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt. Die deutsche Politik sollte Sintizze und Romnja nicht mehr in diese Länder abschieben, sondern das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten kritisch überprüfen. Des Weiteren sollte auch im eigenen Land verstärkt gegen Antiromaismus vorgegangen sowie die Lebensbedingungen und Zugänge deutlich verbessert werden.]]></summary></entry><entry><title type="html">Von trans*sensiblen Pionierbeispielen für die Wohnungslosenhilfe lernen</title><link href="http://localhost:4000/mit-dem-grundgeruest-zuhause-bauen-von-transsensiblen-pionierbeispielen-fuer-die-wohnungslosenhilfe-lernen/" rel="alternate" type="text/html" title="Von trans*sensiblen Pionierbeispielen für die Wohnungslosenhilfe lernen" /><published>2023-11-24T00:00:00+01:00</published><updated>2023-11-24T00:00:00+01:00</updated><id>http://localhost:4000/mit-dem-grundgeruest-zuhause-bauen-von-transsensiblen-pionierbeispielen-fuer-die-wohnungslosenhilfe-lernen</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/mit-dem-grundgeruest-zuhause-bauen-von-transsensiblen-pionierbeispielen-fuer-die-wohnungslosenhilfe-lernen/"><![CDATA[<p>Wer ein Zuhause bauen will, braucht ein stabiles Grundgerüst. Ansonsten wird es wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Besonders für jene, die bereits zu spüren bekommen haben, was es heißt, wenn das Dach über einem zusammenbricht, ist es wichtig, dass das Gerüst nicht rostig und mit dem Bau zügig vorangekommen wird.
Doch genug der Metaphern: es geht um trans* Personen. Wohnungslose trans* Personen. Und der großen Notwendigkeit für Veränderung an jenen Stellen, die diese Menschen in Not vermeintlich auffangen sollen: der Wohnungslosenhilfe.</p>

<p>Warum diese Notwendigkeit gegeben ist, soll hier nicht groß Thema sein. Lesenswert sind hierfür die Veröffentlichungen des Forschungsprojektes von <em>gewaltfreileben</em>, einer Beratungsstelle für Lesben, Trans* und queere Menschen, aus dem Jahr 2019. Aufgezeigt wird dort, inwieweit sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität mit dem Risiko zusammenhängen, wohnungslos zu werden. Das Ergebnis hier und auch in vergleichbaren Studien aus dem englischsprachigen Raum ist sehr deutlich: Auf Worte müssen Taten folgen!</p>

<p>Die Frage nach der bestmöglichsten Unterstützung für wohnungslose trans* Personen ist Keine, die bisher unbeantwortet ist: So gibt es zwar nicht viele, aber vielversprechende Beispiele von Pilotprojekten, die sich ganz konkret den Lösungen dieses Problems widmen. Vorgestellt werden hier zwei:</p>

<h2 id="queeres-gruppenwohnen">Queeres Gruppenwohnen</h2>
<p>Da wären zum einen die „Queeren Wohngruppen“ in Berlin-Pankow, ein Projekt Betreuten Wohnens in Trägerschaft des Humanistischen Verband Deutschlands Berlin-Brandenburg. Hier finden wohnungslose LGBTIQ+ Personen in 3er-WGs ein Zuhause. Das Zusammenleben wird begleitet von Betreuer:innen mit fachlichen Kenntnissen zu queerspezifischen Themem, darunter Beratungs- und Freizeitangebote oder Weitervermittlung zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten. Dass der Humanistische Verband nicht alleine mit dem Anliegen ist, die Wohnungslosenhilfe in puncto Trans*sensibilität zu reformieren, zeigt nicht zuletzt das Engagement verschiedener Träger der Wohnungslosenhilfe beim Fachdialog „Queerer Wohnen“ 2018.</p>

<h2 id="wohnungslosenhilfe-für-trans-personen-im-bodelschwingh-haus">Wohnungslosenhilfe für trans* Personen im Bodelschwingh-Haus</h2>
<p>Zum anderen stößt man schnell auf das Pilotprojekt des Bodelschwingh-Haus: es konzentriert sich gezielt auf wohnungslose trans* Personen. Die Gründe für diese Zielgruppenwahl sind: Das Risiko für Wohnungslosigkeit ist bei dieser Zielgruppe durch gewaltvolle und diskriminierende Erfahrungen höher bei zeitgleich dünn ausfallendem Angebot der Wohnungslosenhilfe, die häufig bloß zweigeschlechtlich strukturiert ist.
Das Projekt lief von 2018 bis 2020. Die Mitarbeitenden wurden im Rahmen von Fortbildungen sensibilisiert für das Thema trans* und LSBTIQ* und es wurden räumlich nötige Maßnahmen ergriffen, um die Anonymität und den Schutz der Bewohner:innen zu wahren.</p>

<p>Die positiven Bilanzen, die von den entsprechenden Trägern aus den Projekten gezogen werden konnten, machen klar: die Angebote werden erstens gebraucht und zweitens sind sie Vorreiter dafür, wie trans*sensible Wohnungslosenhilfe aussehen kann.
An diesen Grundgerüsten gilt es weiter anzusetzen und mit dem Aufbau neuer als auch dem Erhalt schon existierender Unterstützungsmöglichkeiten fortzufahren.</p>]]></content><author><name>ella-johnson</name></author><category term="2023-regenbogen" /><summary type="html"><![CDATA[Wer ein Zuhause bauen will, braucht ein stabiles Grundgerüst. Ansonsten wird es wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Besonders für jene, die bereits zu spüren bekommen haben, was es heißt, wenn das Dach über einem zusammenbricht, ist es wichtig, dass das Gerüst nicht rostig und mit dem Bau zügig vorangekommen wird. Doch genug der Metaphern: es geht um trans* Personen. Wohnungslose trans* Personen. Und der großen Notwendigkeit für Veränderung an jenen Stellen, die diese Menschen in Not vermeintlich auffangen sollen: der Wohnungslosenhilfe. Warum diese Notwendigkeit gegeben ist, soll hier nicht groß Thema sein. Lesenswert sind hierfür die Veröffentlichungen des Forschungsprojektes von gewaltfreileben, einer Beratungsstelle für Lesben, Trans* und queere Menschen, aus dem Jahr 2019. Aufgezeigt wird dort, inwieweit sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität mit dem Risiko zusammenhängen, wohnungslos zu werden. Das Ergebnis hier und auch in vergleichbaren Studien aus dem englischsprachigen Raum ist sehr deutlich: Auf Worte müssen Taten folgen! Die Frage nach der bestmöglichsten Unterstützung für wohnungslose trans* Personen ist Keine, die bisher unbeantwortet ist: So gibt es zwar nicht viele, aber vielversprechende Beispiele von Pilotprojekten, die sich ganz konkret den Lösungen dieses Problems widmen. Vorgestellt werden hier zwei: Queeres Gruppenwohnen Da wären zum einen die „Queeren Wohngruppen“ in Berlin-Pankow, ein Projekt Betreuten Wohnens in Trägerschaft des Humanistischen Verband Deutschlands Berlin-Brandenburg. Hier finden wohnungslose LGBTIQ+ Personen in 3er-WGs ein Zuhause. Das Zusammenleben wird begleitet von Betreuer:innen mit fachlichen Kenntnissen zu queerspezifischen Themem, darunter Beratungs- und Freizeitangebote oder Weitervermittlung zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten. Dass der Humanistische Verband nicht alleine mit dem Anliegen ist, die Wohnungslosenhilfe in puncto Trans*sensibilität zu reformieren, zeigt nicht zuletzt das Engagement verschiedener Träger der Wohnungslosenhilfe beim Fachdialog „Queerer Wohnen“ 2018. Wohnungslosenhilfe für trans* Personen im Bodelschwingh-Haus Zum anderen stößt man schnell auf das Pilotprojekt des Bodelschwingh-Haus: es konzentriert sich gezielt auf wohnungslose trans* Personen. Die Gründe für diese Zielgruppenwahl sind: Das Risiko für Wohnungslosigkeit ist bei dieser Zielgruppe durch gewaltvolle und diskriminierende Erfahrungen höher bei zeitgleich dünn ausfallendem Angebot der Wohnungslosenhilfe, die häufig bloß zweigeschlechtlich strukturiert ist. Das Projekt lief von 2018 bis 2020. Die Mitarbeitenden wurden im Rahmen von Fortbildungen sensibilisiert für das Thema trans* und LSBTIQ* und es wurden räumlich nötige Maßnahmen ergriffen, um die Anonymität und den Schutz der Bewohner:innen zu wahren. Die positiven Bilanzen, die von den entsprechenden Trägern aus den Projekten gezogen werden konnten, machen klar: die Angebote werden erstens gebraucht und zweitens sind sie Vorreiter dafür, wie trans*sensible Wohnungslosenhilfe aussehen kann. An diesen Grundgerüsten gilt es weiter anzusetzen und mit dem Aufbau neuer als auch dem Erhalt schon existierender Unterstützungsmöglichkeiten fortzufahren.]]></summary></entry><entry><title type="html">Wie Sinti*zze und Rom*nja im Migrationsrecht strukturell diskriminiert werden</title><link href="http://localhost:4000/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar-wie-sintizze-und-romnja-im-migrationsrecht-strukturell-diskriminiert-werden/" rel="alternate" type="text/html" title="Wie Sinti*zze und Rom*nja im Migrationsrecht strukturell diskriminiert werden" /><published>2023-10-23T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-23T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar-wie-sintizze-und-romnja-im-migrationsrecht-strukturell-diskriminiert-werden</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar-wie-sintizze-und-romnja-im-migrationsrecht-strukturell-diskriminiert-werden/"><![CDATA[<p>Die Situation von Sinti*zze und Rom*nja im deutschen Migrationsrecht ist geprägt von struktureller Diskriminierung und prekären Lebensbedingungen. Folgend werden einige der zentralen Probleme beschrieben:</p>

<h2 id="duldung-und-unsicherheit">Duldung und Unsicherheit</h2>
<p>Viele Sinti*zze und Rom*nja haben aus verschiedenen Gründen keinen Aufenthaltstitel in Deutschland und sind folglich ausreisepflichtig. Ihre Abschiebung ist aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich. Sie sind in der BRD geduldet, was heißt, dass ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird. Eine geduldete Person ist registriert, was durch die Ausländerbehörde bescheinigt wird, und befindet sich nicht illegal in Deutschland. Viele der geduldeten Menschen erhalten jahre- oder jahrzehntelang immer wieder eine Duldung. Durch solche sogenannten Kettenduldungen befinden sich die Menschen in prekären Situationen mit ungewissen Zukunftsaussichten. Sie müssen jeden Tag Angst haben, abgeschoben zu werden, teilweise in ein Land, in dem sie vorher noch nie waren. Denn mit einer Duldung ist man nicht berechtigt, das Bundesgebiet zu verlassen und Kinder einer geduldeten Person erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren wurden, in der Regel ebenfalls eine Duldung.</p>

<h2 id="das-chancen-aufenthaltsrecht">Das „Chancen“-Aufenthaltsrecht</h2>
<p>Obwohl das neue Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) am 31.12.2022 in Kraft getreten ist, um langzeitgeduldeten Menschen eine Perspektive zu bieten, bleibt es weit hinter den Erwartungen zurück. Die 18-monatige Probezeit, um ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, ist mit zahlreichen Hürden verbunden, und bei Nichtbestehen droht der Rückfall in die Duldung. Dies schafft keine echte Perspektive für Betroffene.</p>

<h2 id="exklusion-auf-dem-arbeitsmarkt">Exklusion auf dem Arbeitsmarkt</h2>
<p>Die Duldung ist in Bezug auf die Berufsausübung ein schwieriger Status. Allein der Umstand, dass dieser alle sechs Monate erneut bestätigt und verlängert werden muss, birgt eine große Hürde, eine Arbeit zu finden. Viele Ausländerbehörden tragen in die Duldung routinemäßig „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“ ein, wodurch eine Arbeitsaufnahme erheblich erschwert wird. Sinti*zze und Rom*nja haben öfter das Problem, dass ihnen vorgeworfen wird, selbst für die Unmöglichkeit der Abschiebung verantwortlich zu sein („mangelnde Mitwirkungspflichten“). Deswegen darf ihnen rechtlich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden. Hierdurch haben sie kein Recht im Anschluss an 18 Monate Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die umfangreicheren Bürgergeldleistungen zu beziehen. Aus diesem Grund bleibt auch die medizinische Versorgung eingeschränkt. Die mangelnden Mitwirkungspflichten beziehen sich oftmals auf die Passbeschaffung, die sich als problematisch gestalten kann.</p>

<h2 id="staatenlosigkeit">Staatenlosigkeit</h2>
<p>Zahlreiche Sinti*zze und Rom*nja sind staatenlos, da ihnen die Staatsangehörigkeit beispielsweise zur NS-Zeit aberkannt wurde oder durch den Zerfall von Jugoslawien. Diese Staatenlosigkeit erschwert ihre rechtliche Position und ihre Möglichkeiten, Schutz zu erhalten.</p>

<h2 id="die-sicheren-herkunftsstaaten">Die „sicheren Herkunftsstaaten“</h2>
<p>Aktuell gelten die Westbalkanländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“. Dies hat zur Folge, dass die meisten Asylanträge von Rom*nja aus diesen Ländern abgelehnt werden. Die Situation von anhaltenden rassistischen Stigmatisierungen und struktureller Diskriminierung in diesen Ländern wird im Asylverfahren oft nicht angemessen berücksichtigt, was zu unfairen Entscheidungen führt.</p>

<p><strong>Deswegen fordern wir:</strong></p>
<ul>
  <li>Die Schaffung von Perspektiven für alle (Langzeit)geduldeten Menschen, einschließlich Sinti*zze und Rom*nja.</li>
  <li>Die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Geltendmachung von Diskriminierung in den Westbalkanstaaten.</li>
  <li>Einen Abschiebestopp von Sinti*zze und Rom*nja in die Westbalkanstaaten und die Gewährung eines Bleiberechts.</li>
  <li>Ein verstärktes Engagement Deutschlands bei der Bekämpfung des Antiromaismus sowohl im Inland als auch im Ausland.</li>
  <li>Es ist wichtig, dass die strukturelle Diskriminierung und die prekären Lebensbedingungen, denen Sinti*zze und Rom*nja im deutschen Migrationsrecht ausgesetzt sind, erkannt und bekämpft werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe und Perspektiven in der Gesellschaft zu ermöglichen.</li>
</ul>]]></content><author><name>mara-holbach</name></author><category term="2023-rassismus" /><summary type="html"><![CDATA[Die Situation von Sinti*zze und Rom*nja im deutschen Migrationsrecht ist geprägt von struktureller Diskriminierung und prekären Lebensbedingungen. Folgend werden einige der zentralen Probleme beschrieben: Duldung und Unsicherheit Viele Sinti*zze und Rom*nja haben aus verschiedenen Gründen keinen Aufenthaltstitel in Deutschland und sind folglich ausreisepflichtig. Ihre Abschiebung ist aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich. Sie sind in der BRD geduldet, was heißt, dass ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird. Eine geduldete Person ist registriert, was durch die Ausländerbehörde bescheinigt wird, und befindet sich nicht illegal in Deutschland. Viele der geduldeten Menschen erhalten jahre- oder jahrzehntelang immer wieder eine Duldung. Durch solche sogenannten Kettenduldungen befinden sich die Menschen in prekären Situationen mit ungewissen Zukunftsaussichten. Sie müssen jeden Tag Angst haben, abgeschoben zu werden, teilweise in ein Land, in dem sie vorher noch nie waren. Denn mit einer Duldung ist man nicht berechtigt, das Bundesgebiet zu verlassen und Kinder einer geduldeten Person erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren wurden, in der Regel ebenfalls eine Duldung. Das „Chancen“-Aufenthaltsrecht Obwohl das neue Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) am 31.12.2022 in Kraft getreten ist, um langzeitgeduldeten Menschen eine Perspektive zu bieten, bleibt es weit hinter den Erwartungen zurück. Die 18-monatige Probezeit, um ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, ist mit zahlreichen Hürden verbunden, und bei Nichtbestehen droht der Rückfall in die Duldung. Dies schafft keine echte Perspektive für Betroffene. Exklusion auf dem Arbeitsmarkt Die Duldung ist in Bezug auf die Berufsausübung ein schwieriger Status. Allein der Umstand, dass dieser alle sechs Monate erneut bestätigt und verlängert werden muss, birgt eine große Hürde, eine Arbeit zu finden. Viele Ausländerbehörden tragen in die Duldung routinemäßig „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“ ein, wodurch eine Arbeitsaufnahme erheblich erschwert wird. Sinti*zze und Rom*nja haben öfter das Problem, dass ihnen vorgeworfen wird, selbst für die Unmöglichkeit der Abschiebung verantwortlich zu sein („mangelnde Mitwirkungspflichten“). Deswegen darf ihnen rechtlich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden. Hierdurch haben sie kein Recht im Anschluss an 18 Monate Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die umfangreicheren Bürgergeldleistungen zu beziehen. Aus diesem Grund bleibt auch die medizinische Versorgung eingeschränkt. Die mangelnden Mitwirkungspflichten beziehen sich oftmals auf die Passbeschaffung, die sich als problematisch gestalten kann. Staatenlosigkeit Zahlreiche Sinti*zze und Rom*nja sind staatenlos, da ihnen die Staatsangehörigkeit beispielsweise zur NS-Zeit aberkannt wurde oder durch den Zerfall von Jugoslawien. Diese Staatenlosigkeit erschwert ihre rechtliche Position und ihre Möglichkeiten, Schutz zu erhalten. Die „sicheren Herkunftsstaaten“ Aktuell gelten die Westbalkanländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“. Dies hat zur Folge, dass die meisten Asylanträge von Rom*nja aus diesen Ländern abgelehnt werden. Die Situation von anhaltenden rassistischen Stigmatisierungen und struktureller Diskriminierung in diesen Ländern wird im Asylverfahren oft nicht angemessen berücksichtigt, was zu unfairen Entscheidungen führt. Deswegen fordern wir: Die Schaffung von Perspektiven für alle (Langzeit)geduldeten Menschen, einschließlich Sinti*zze und Rom*nja. Die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Geltendmachung von Diskriminierung in den Westbalkanstaaten. Einen Abschiebestopp von Sinti*zze und Rom*nja in die Westbalkanstaaten und die Gewährung eines Bleiberechts. Ein verstärktes Engagement Deutschlands bei der Bekämpfung des Antiromaismus sowohl im Inland als auch im Ausland. Es ist wichtig, dass die strukturelle Diskriminierung und die prekären Lebensbedingungen, denen Sinti*zze und Rom*nja im deutschen Migrationsrecht ausgesetzt sind, erkannt und bekämpft werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe und Perspektiven in der Gesellschaft zu ermöglichen.]]></summary></entry><entry><title type="html">Notschlafstellen für den Regenbogen</title><link href="http://localhost:4000/ein-sicherer-ort-f%C3%BCr-trans-personen-notschlafstellen-fuer-den-regenbogen/" rel="alternate" type="text/html" title="Notschlafstellen für den Regenbogen" /><published>2023-10-23T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-23T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/ein-sicherer-ort-f%C3%BCr-trans-personen-notschlafstellen-fuer-den-regenbogen</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/ein-sicherer-ort-f%C3%BCr-trans-personen-notschlafstellen-fuer-den-regenbogen/"><![CDATA[<p>Trans* Personen sind öfter der Gefahr ausgesetzt, von ihrer Familie nach einem Coming-out ausgeschlossen oder rausgeschmissen zu werden und rutschen somit in die Obdachlosigkeit ab. Des Weiteren tritt Gewalt in allen Formen gegen Trans* Personen öfter auf als bei Cis Personen. Obdachlose Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterbringung, der ganztägig nicht nur zum Schutz vor der Witterung, sondern auch als geschützter Raum zur Verfügung steht. Zu dieser Bereitstellung einer Unterbringung sind in der Regel die Kommunen verpflichtet. Trans* Menschen haben dieselben Rechte wie alle anderen Menschen in Deutschland auch. Die Struktur der Notschlafstellen ist jedoch oft für das Binäre Geschlechtssystem gemacht, das heißt es sind Mehr Bett Zimmer vorhanden, die nach Geschlecht getrennt werden. Des Weiteren ist auf den Internetseiten der verschiedenen Notschlafplätzen immer nur von Frauen und Männern zu lesen. Auch wenn damit trans* Binäre (trans* Frau, trans* Mann) Menschen eingeschlossen werden, gibt es kaum eine Möglichkeit für trans* nicht-binäre* Personen, einen Schlafplatz, ohne diskriminiert zu werden, zu finden.</p>

<p>Nach dem Grundgesetz Artikel 3 darf kein Mensch aufgrund von Religion, Sexualität, Herkunft oder Geschlecht diskriminiert werden, jedoch passiert dies täglich für trans* Menschen. Aus diesem Grund brauchen diese Menschen eine Möglichkeit einen sicheren Raum zu haben.In einer Inklusiven Notschlafstelle werden die Schlafräume in drei verschiedenen Kategorien unterschieden in Männlich, Weiblich und TIN* (trans, Inter und nicht-binäre)*. Trans* Identitäten suchen sich dabei aus, in welcher Kategorie sie schlafen möchten. Es gibt auf den Toiletten für alle kostenlose Hygiene Artikel inklusive Produkte für die Periode. Außerdem wird täglich ein Spritzentausch durchgeführt und wenn nötig können über den Tag Medikamente kühl gelagert werden. In jedem Raum ist ein kleiner Safe angebracht und es gibt die Möglichkeit, in einen Spind über den Tag private Wertgegenstände sicher aufzubewahren. Ebenso wichtig ist es, dass die Mitarbeitenden fortgebildet werden, um einfühlsam und verständlich mit den Menschen umgehen zu können. Das fängt bei der gendergerechten Sprache und Ansprache an und geht weiter mit der Verwendung bevorzugten Pronomen bis hin zur Unterstützung bei der Weiterleitung bei Bedarf an Beratungsstellen. Des Weiteren sollten sie darauf geschult werden, in Konfliktsituationen richtig einzugreifen. Die Bedürfnisse von trans* Personen in Notschlafstellen dürfen nicht weiter übersehen werden.</p>

<p>Gemeinsam können wir als Gesellschaft sicherstellen, dass Notschlafstellen für trans* Personen sichere und unterstützende Rückzugsorte sind. wir können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft leisten, indem wir die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von trans* Personen erkennen und ihnen geschlechtergerechte Unterkünfte, gewaltpräventive Maßnahmen und kultursensible Unterstützung bieten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Trans* Personen in Notschlafstellen ein sicheres Zuhause zu bieten und Diskriminierung zu bekämpfen.</p>]]></content><author><name>nadine-luetz</name></author><category term="2023-regenbogen" /><summary type="html"><![CDATA[Trans* Personen sind öfter der Gefahr ausgesetzt, von ihrer Familie nach einem Coming-out ausgeschlossen oder rausgeschmissen zu werden und rutschen somit in die Obdachlosigkeit ab. Des Weiteren tritt Gewalt in allen Formen gegen Trans* Personen öfter auf als bei Cis Personen. Obdachlose Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterbringung, der ganztägig nicht nur zum Schutz vor der Witterung, sondern auch als geschützter Raum zur Verfügung steht. Zu dieser Bereitstellung einer Unterbringung sind in der Regel die Kommunen verpflichtet. Trans* Menschen haben dieselben Rechte wie alle anderen Menschen in Deutschland auch. Die Struktur der Notschlafstellen ist jedoch oft für das Binäre Geschlechtssystem gemacht, das heißt es sind Mehr Bett Zimmer vorhanden, die nach Geschlecht getrennt werden. Des Weiteren ist auf den Internetseiten der verschiedenen Notschlafplätzen immer nur von Frauen und Männern zu lesen. Auch wenn damit trans* Binäre (trans* Frau, trans* Mann) Menschen eingeschlossen werden, gibt es kaum eine Möglichkeit für trans* nicht-binäre* Personen, einen Schlafplatz, ohne diskriminiert zu werden, zu finden. Nach dem Grundgesetz Artikel 3 darf kein Mensch aufgrund von Religion, Sexualität, Herkunft oder Geschlecht diskriminiert werden, jedoch passiert dies täglich für trans* Menschen. Aus diesem Grund brauchen diese Menschen eine Möglichkeit einen sicheren Raum zu haben.In einer Inklusiven Notschlafstelle werden die Schlafräume in drei verschiedenen Kategorien unterschieden in Männlich, Weiblich und TIN* (trans, Inter und nicht-binäre)*. Trans* Identitäten suchen sich dabei aus, in welcher Kategorie sie schlafen möchten. Es gibt auf den Toiletten für alle kostenlose Hygiene Artikel inklusive Produkte für die Periode. Außerdem wird täglich ein Spritzentausch durchgeführt und wenn nötig können über den Tag Medikamente kühl gelagert werden. In jedem Raum ist ein kleiner Safe angebracht und es gibt die Möglichkeit, in einen Spind über den Tag private Wertgegenstände sicher aufzubewahren. Ebenso wichtig ist es, dass die Mitarbeitenden fortgebildet werden, um einfühlsam und verständlich mit den Menschen umgehen zu können. Das fängt bei der gendergerechten Sprache und Ansprache an und geht weiter mit der Verwendung bevorzugten Pronomen bis hin zur Unterstützung bei der Weiterleitung bei Bedarf an Beratungsstellen. Des Weiteren sollten sie darauf geschult werden, in Konfliktsituationen richtig einzugreifen. Die Bedürfnisse von trans* Personen in Notschlafstellen dürfen nicht weiter übersehen werden. Gemeinsam können wir als Gesellschaft sicherstellen, dass Notschlafstellen für trans* Personen sichere und unterstützende Rückzugsorte sind. wir können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft leisten, indem wir die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von trans* Personen erkennen und ihnen geschlechtergerechte Unterkünfte, gewaltpräventive Maßnahmen und kultursensible Unterstützung bieten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Trans* Personen in Notschlafstellen ein sicheres Zuhause zu bieten und Diskriminierung zu bekämpfen.]]></summary></entry><entry><title type="html">Fachkräftemangel in der Familienhilfe für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung</title><link href="http://localhost:4000/eltern-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung-allein-gelassen-fachkraeftemangel-in-der-familienhilfe-fuer-menschen-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung/" rel="alternate" type="text/html" title="Fachkräftemangel in der Familienhilfe für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung" /><published>2023-10-23T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-23T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/eltern-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung-allein-gelassen-fachkraeftemangel-in-der-familienhilfe-fuer-menschen-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/eltern-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung-allein-gelassen-fachkraeftemangel-in-der-familienhilfe-fuer-menschen-mit-einer-geistigen-beeintraechtigung/"><![CDATA[<p>Nordrhein-Westfalen verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Dazu gehören Wohnheime, Wohngruppen, Tagesstätten und ambulante Betreuungsdienste. Zu den Familienhilfen zählen Angebote aus der Frühförderung, wo Kinder mit geistiger Beeinträchtigung im Vorschulalter unterstützt werden. Entwicklungsverzögerungen können erkannt werden und Therapien oder Hilfsmaßnahmen können eingeleitet werden. Beratung für betroffene Familien erfolgt unter anderem durch Sozialdienste oder Beratungsstellen. Familienentlastende Unterstützung, Tagesstruktur und Beschäftigung, Elternschulungen und die begleitete Elternschaft. 
Das klingt so großartig und erschafft den Eindruck, dass es Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung an nichts fehlt. Die Familienmitglieder werden entlastet und die Kinder der Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind bestens umsorgt.
Die Wahrheit sieht anders aus. Hilfepläne werden nicht rechtzeitig evaluiert, Familien erhalten nicht sofort die richtige Unterstützung, weil einfach kein fachspezifisches Personal da ist. 
In Deutschland gibt es schätzungsweise 320.000 Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Die deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen zeigt auf, dass es im letzten Jahr 26.500 offene Stellen zu besetzen gab von denen es für 20.600 Stellen keine qualifizierte Arbeitskraft gab. Eine Diskrepanz, die zur Sorge anregen sollte. Wir sehen also, dass die Bedarfe an Familienhilfen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung steigen und gleichzeitig der Fachkräfteanteil, diese auch zu versorgen, sinkt.</p>

<h2 id="exkurs-die-begleitete-elternschaft">Exkurs: Die begleitete Elternschaft</h2>
<p>Die begleitete Elternschaft hat zum Ziel, Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung ein würdevolles Miteinander zu ermöglichen. Nebst den o.g. Möglichkeiten der Unterstützung wird in diesem Unterstützungsangebot besonders auf die Begleitung geistig beeinträchtigter Eltern eingegangen. Eltern mit geistiger Beeinträchtigung werden im Alltag begleitet, auch schon während der Schwangerschaft, damit sie gut auf die Elternrolle vorbereitet werden. Elternschulungen- und Trainings sollen den Eltern beibringen das Kind richtig zu füttern, zu wickeln und anzuziehen. Gleichzeitig wird erklärt, was im Haushalt und mit den Finanzen zu beachten ist. Die Sozialpädagogischen Familienhilfen begleiten die Betroffenen Zuhause.
Die Unterstützung der geistig beeinträchtigten Eltern in ihrer Selbsthilfe und Förderung ihrer Fähigkeiten zur Betreuung ihrer Kinder erfordert eine individualisierte Herangehensweise, die gleichzeitig zum Ziel hat, die Arbeitsbelastung für Fachkräfte zu verringern.</p>

<h2 id="ausblick">Ausblick</h2>
<p>Zwischen 2020 und 2025 wird nach Schätzungen der Bundesregierung voraussichtlich ein Bedarf von 288.000 neuen Stellen in der Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ bestehen. Um den Fachkräftemangel wünschen wir, als Studierende, uns, dass das Berufsfeld besser beleuchtet wird. Eine bessere Bezahlung, familiengerechtere Arbeitszeiten, mehr Wertschätzung, Förderung der Ausbildungen durch Stipendien und bezahlte Praktika und Praxissemester. Ebenso die Förderung der Vernetzung und den Austausch zwischen verschiedenen Behörden und Trägerschaften. Denn durch den Austausch von Informationen, Arbeitsabläufen und Standards können bessere Bedingungen geschaffen werden.</p>]]></content><author><name>janine-doellekes</name></author><category term="2023-elternliebe" /><summary type="html"><![CDATA[Nordrhein-Westfalen verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Dazu gehören Wohnheime, Wohngruppen, Tagesstätten und ambulante Betreuungsdienste. Zu den Familienhilfen zählen Angebote aus der Frühförderung, wo Kinder mit geistiger Beeinträchtigung im Vorschulalter unterstützt werden. Entwicklungsverzögerungen können erkannt werden und Therapien oder Hilfsmaßnahmen können eingeleitet werden. Beratung für betroffene Familien erfolgt unter anderem durch Sozialdienste oder Beratungsstellen. Familienentlastende Unterstützung, Tagesstruktur und Beschäftigung, Elternschulungen und die begleitete Elternschaft. Das klingt so großartig und erschafft den Eindruck, dass es Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung an nichts fehlt. Die Familienmitglieder werden entlastet und die Kinder der Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind bestens umsorgt. Die Wahrheit sieht anders aus. Hilfepläne werden nicht rechtzeitig evaluiert, Familien erhalten nicht sofort die richtige Unterstützung, weil einfach kein fachspezifisches Personal da ist. In Deutschland gibt es schätzungsweise 320.000 Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Die deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen zeigt auf, dass es im letzten Jahr 26.500 offene Stellen zu besetzen gab von denen es für 20.600 Stellen keine qualifizierte Arbeitskraft gab. Eine Diskrepanz, die zur Sorge anregen sollte. Wir sehen also, dass die Bedarfe an Familienhilfen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung steigen und gleichzeitig der Fachkräfteanteil, diese auch zu versorgen, sinkt.]]></summary></entry><entry><title type="html">Rechtsgrundlage für Eltern mit Behinderung in NRW</title><link href="http://localhost:4000/rechtsgrundlage-fuer-eltern-mit-behinderung-in-nrw/" rel="alternate" type="text/html" title="Rechtsgrundlage für Eltern mit Behinderung in NRW" /><published>2023-10-23T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-23T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/rechtsgrundlage-fuer-eltern-mit-behinderung-in-nrw</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/rechtsgrundlage-fuer-eltern-mit-behinderung-in-nrw/"><![CDATA[<p>Die Elternschaft ist eine wunderbare und gleichzeitig eine herausfordernde Erfahrung, die für Menschen mit Behinderungen zusätzlich Bedenken und rechtliche Fragen aufwerfen kann. In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die den Schutz und die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen gewährleisten. In diesem Blogbeitrag werde ich einen Überblick über diese Rechtsgrundlagen geben und aufzeigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für betroffene Familien gibt.</p>

<h2 id="un-behindertenrechtskonvention">UN-Behindertenrechtskonvention:</h2>

<p>Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt die grundlegenden Rechte von Menschen mit Behinderungen fest. Sie betont das Recht auf Familienleben und elterliche Verantwortung. NRW hat die UN-BRK angenommen, wodurch sichergestellt wird, dass die Rechte von Eltern mit Behinderungen in Übereinstimmung mit den internationalen Standards geschützt sind.</p>

<h2 id="behindertengleichstellungsgesetz-nrw">Behindertengleichstellungsgesetz NRW:</h2>

<p>In Nordrhein-Westfalen gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW), welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen fördert. Das Gesetz zielt darauf ab, Diskriminierung zu verhindern und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Es enthält Bestimmungen, die den Schutz und die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen gewährleisten.</p>

<h2 id="sozialgesetzbuch-sgb">Sozialgesetzbuch (SGB):</h2>

<p>Das Sozialgesetzbuch (SGB) enthält Regelungen zur sozialen Sicherung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere das SGB IX befasst sich mit Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Es regelt auch den Schutz der elterlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen und bietet Unterstützungsmöglichkeiten wie etwa Assistenzleistungen oder finanzielle Hilfen.</p>

<h2 id="familienrecht">Familienrecht:</h2>

<p>Das Familienrecht in NRW enthält Bestimmungen, die den Schutz der elterlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Es behandelt Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und der elterlichen Verantwortung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die elterlichen Rechte und Verantwortlichkeiten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden und dass geeignete Unterstützung bereitgestellt wird, um die Bedürfnisse der Familie zu erfüllen.</p>

<h2 id="fazit">Fazit</h2>

<p>In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die den Schutz und die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen gewährleisten. Die UN-Behindertenrechtskonvention, das Behindertengleichstellungsgesetz NRW, das Sozialgesetzbuch und das Familienrecht spielen alle eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass Eltern mit Behinderungen ihre elterlichen Rechte ausüben können. Diese sollten bestenfalls zu ihren Gunsten angewendet werden, doch in der Realität sieht es oft anders aus.</p>]]></content><author><name>jennifer-lissouck-li-bassom</name></author><category term="2023-elternliebe" /><summary type="html"><![CDATA[Die Elternschaft ist eine wunderbare und gleichzeitig eine herausfordernde Erfahrung, die für Menschen mit Behinderungen zusätzlich Bedenken und rechtliche Fragen aufwerfen kann. In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die den Schutz und die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen gewährleisten. In diesem Blogbeitrag werde ich einen Überblick über diese Rechtsgrundlagen geben und aufzeigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für betroffene Familien gibt.]]></summary></entry><entry><title type="html">Vermittelt Schule nur Demokratie oder auch Rassismus?</title><link href="http://localhost:4000/schule-in-der-kritik-vermittelt-schule-nur-demokratie-oder-auch-rassismus/" rel="alternate" type="text/html" title="Vermittelt Schule nur Demokratie oder auch Rassismus?" /><published>2023-10-23T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-23T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/schule-in-der-kritik-vermittelt-schule-nur-demokratie-oder-auch-rassismus</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/schule-in-der-kritik-vermittelt-schule-nur-demokratie-oder-auch-rassismus/"><![CDATA[<h2 id="schule-notwendigkeit-eines-perspektivenwechsels">Schule: Notwendigkeit eines Perspektivenwechsels</h2>
<p>In welcher Gesellschaft leben wir heutzutage? Und in welcher wollen wir in Zukunft leben? Demokratie und Demokratiebildung spielen eine entscheidende Rolle. Demnach fungieren Schulen als Orte, an denen Demokratie erlernt und gelebt werden kann. Dies blendet jedoch die dort institutionell praktizierende Diskriminierung und Rassismus von Sinti<em>zze und Rom</em>nja aus. Hier werden Schulen als Lösung und nicht selbst Teil des Problems gesehen. Den in Bildungseinrichtung tätigen Berufen fehlen effektive Konzepte und Methoden, um Antiromanismus etwas entgegenzusetzen. Es werden Äußerungen, Bilder, Einstellungen und Handlungen von Lehrer*innen sowie Mitschüler*innen in Pädagogischem Alltag gegenüber den Betroffenen nicht diskriminierungskritisch hinterfragt, reflektiert und anschließend thematisiert. Es lässt sich feststellen, dass die historische Gegebenheiten der Verfolgung, Genozid an der Sinti*zze und Rom*nja während Nationalsozialismus und deren Anerkennungskampf der Nachkriegszeit kaum oder nicht adäquat im Unterricht behandelt wird. Dies widerspricht dem, dass was die junge Generation über die grausame Zeiten Zuhause und in ihren Communitys erzählt bekommen.
Außerdem lässt sich merken, dass Lehrkräfte Vielfalt ihrer Schüler*innen, durch den Lehrermangel, als belastende Herausforderung sehen. Die Belegschaft der Bildungseinrichtungen ist selbst nicht divers aufgestellt. Die Angehörige der Minderheit sehen sich kaum repräsentiert und dies bringt mit sich, dass Barrieren und Hürden in schulalltäglicher Kommunikation im Wege stehen sowie eine durch Misstrauen geprägte Beziehung zwischen Betroffenen und in Schulen tätigen Lehrer*innen entstehen. Dies wurde von vielen Sinti*zze und Rom*nja in ihrer Schullaufbahn als belastend beschrieben.
Institutionelle Diskriminierung findet auch im Schulsystem, das stark auf Selektion bzw. Segregation angelegt ist, statt. Sinti*zze und Rom*nja werden nicht selten zu Schuleieignungstest geschickt. Demnach bekommen sie oft einen Verweis auf die Förderschule. Die Abtrennungstendenz bestätigt sich weiter zwischen Grundschule und Weiterführender Schule, wo auch Versetzungen in niedrige Schulformen getätigt werden. Es liegt meist keine Leistungseinschätzung für solche Entscheidungen zugrunde. Entscheidend sind viel mehr die Ethnie und der sozioökonomische Status der Familie. Ferner wird die sprachliche Auffälligkeit mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten in Verbindung gebracht.</p>

<h2 id="kosmetische-korrekturen-verschärfung-des-problems">Kosmetische Korrekturen: Verschärfung des Problems</h2>
<p>Zwei nennenswerte Maßnahmen wurden getroffen, deren Ziel war, Betroffenen bei Einschulung und während ihrer Schullaufbahn Hilfestellung zu leisten. Diese haben zum Teil die Segregationstendenz der Bildungseinrichtung intensiviert:</p>
<ul>
  <li>Willkommensklassen: Der Begriff „Willkommen“ ist hier täuschend. Denn Rom*nja Kinder werden in Klassen gebracht, wo das gemeinsame Lernen, was für alle von Nutzen ist, nicht stattfindet. Zumal werden Kinder im Regelunterricht bevorzugt auf vielen Ebenen (z.B. Unterrichts- und Förderumfang) und die Benachteiligung vorangetrieben.</li>
  <li>Rom*nja-Mediator*innen / Assistent*innen: Das Konzept ist kritisch zu sehen. Denn es impliziert, dass Sinti*zze und Rom*nja als mediationsbedürftig sind und dass sie in die Mehrheitsgesellschaft bzw. in die Schule integriert werden sollen.   Von Lehrkräften wird die Hilfestellung nicht zielführend eingesetzt, um auf Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Sie ist nur als Entlastungsmaßnahme im Fall Interventionsbedarf notwendig.</li>
</ul>]]></content><author><name>issam-chahir</name></author><category term="2023-rassismus" /><summary type="html"><![CDATA[Schule: Notwendigkeit eines Perspektivenwechsels In welcher Gesellschaft leben wir heutzutage? Und in welcher wollen wir in Zukunft leben? Demokratie und Demokratiebildung spielen eine entscheidende Rolle. Demnach fungieren Schulen als Orte, an denen Demokratie erlernt und gelebt werden kann. Dies blendet jedoch die dort institutionell praktizierende Diskriminierung und Rassismus von Sintizze und Romnja aus. Hier werden Schulen als Lösung und nicht selbst Teil des Problems gesehen. Den in Bildungseinrichtung tätigen Berufen fehlen effektive Konzepte und Methoden, um Antiromanismus etwas entgegenzusetzen. Es werden Äußerungen, Bilder, Einstellungen und Handlungen von Lehrer*innen sowie Mitschüler*innen in Pädagogischem Alltag gegenüber den Betroffenen nicht diskriminierungskritisch hinterfragt, reflektiert und anschließend thematisiert. Es lässt sich feststellen, dass die historische Gegebenheiten der Verfolgung, Genozid an der Sinti*zze und Rom*nja während Nationalsozialismus und deren Anerkennungskampf der Nachkriegszeit kaum oder nicht adäquat im Unterricht behandelt wird. Dies widerspricht dem, dass was die junge Generation über die grausame Zeiten Zuhause und in ihren Communitys erzählt bekommen. Außerdem lässt sich merken, dass Lehrkräfte Vielfalt ihrer Schüler*innen, durch den Lehrermangel, als belastende Herausforderung sehen. Die Belegschaft der Bildungseinrichtungen ist selbst nicht divers aufgestellt. Die Angehörige der Minderheit sehen sich kaum repräsentiert und dies bringt mit sich, dass Barrieren und Hürden in schulalltäglicher Kommunikation im Wege stehen sowie eine durch Misstrauen geprägte Beziehung zwischen Betroffenen und in Schulen tätigen Lehrer*innen entstehen. Dies wurde von vielen Sinti*zze und Rom*nja in ihrer Schullaufbahn als belastend beschrieben. Institutionelle Diskriminierung findet auch im Schulsystem, das stark auf Selektion bzw. Segregation angelegt ist, statt. Sinti*zze und Rom*nja werden nicht selten zu Schuleieignungstest geschickt. Demnach bekommen sie oft einen Verweis auf die Förderschule. Die Abtrennungstendenz bestätigt sich weiter zwischen Grundschule und Weiterführender Schule, wo auch Versetzungen in niedrige Schulformen getätigt werden. Es liegt meist keine Leistungseinschätzung für solche Entscheidungen zugrunde. Entscheidend sind viel mehr die Ethnie und der sozioökonomische Status der Familie. Ferner wird die sprachliche Auffälligkeit mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten in Verbindung gebracht. Kosmetische Korrekturen: Verschärfung des Problems Zwei nennenswerte Maßnahmen wurden getroffen, deren Ziel war, Betroffenen bei Einschulung und während ihrer Schullaufbahn Hilfestellung zu leisten. Diese haben zum Teil die Segregationstendenz der Bildungseinrichtung intensiviert: Willkommensklassen: Der Begriff „Willkommen“ ist hier täuschend. Denn Rom*nja Kinder werden in Klassen gebracht, wo das gemeinsame Lernen, was für alle von Nutzen ist, nicht stattfindet. Zumal werden Kinder im Regelunterricht bevorzugt auf vielen Ebenen (z.B. Unterrichts- und Förderumfang) und die Benachteiligung vorangetrieben. Rom*nja-Mediator*innen / Assistent*innen: Das Konzept ist kritisch zu sehen. Denn es impliziert, dass Sinti*zze und Rom*nja als mediationsbedürftig sind und dass sie in die Mehrheitsgesellschaft bzw. in die Schule integriert werden sollen. Von Lehrkräften wird die Hilfestellung nicht zielführend eingesetzt, um auf Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Sie ist nur als Entlastungsmaßnahme im Fall Interventionsbedarf notwendig.]]></summary></entry><entry><title type="html">beawareof2023</title><link href="http://localhost:4000/be-aware-of-2023/" rel="alternate" type="text/html" title="beawareof2023" /><published>2023-10-12T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-12T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/be-aware-of-2023</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/be-aware-of-2023/"><![CDATA[]]></content><author><name>issam-chahir</name></author><category term="2023-rassismus" /><summary type="html"><![CDATA[]]></summary></entry><entry><title type="html">Begleitete Elternschaft statt Familienaufspaltung</title><link href="http://localhost:4000/begleitete-elternschaft-statt-familienaufspaltung/" rel="alternate" type="text/html" title="Begleitete Elternschaft statt Familienaufspaltung" /><published>2023-10-12T00:00:00+02:00</published><updated>2023-10-12T00:00:00+02:00</updated><id>http://localhost:4000/begleitete-elternschaft-statt-familienaufspaltung</id><content type="html" xml:base="http://localhost:4000/begleitete-elternschaft-statt-familienaufspaltung/"><![CDATA[<h2 id="was-beinhaltet-eine-begleitete-elternschaft">Was beinhaltet eine begleitete Elternschaft?</h2>

<p>Begleitete Elternschaft ermöglicht Menschen mit geistigen Einschränkungen oder einer Lernbehinderung eine Familie zu gründen und selbstbestimmt zusammen mit ihrem/n Kind/Kindern zu leben. Wo und wie sie leben wollen, entscheiden die Eltern selbst. Das kann stationär in Wohneinrichtungen genauso wie ambulant in der eigenen Wohnung sein.</p>

<p>In der begleiteten Elternschaft werden die Bedürfnisse der Eltern wie die der Kinder ernstgenommen. Durch Vernetzung, Information und Unterstützung sollen Barrieren abgebaut, Familienleben ermöglicht werden.</p>

<p>In Nordrhein-Westfalen wurde 2018 vom Verein „MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.“ dazu ein Modellprojekt gestartet. Seitdem ist es Betroffenen wie Fachkräften möglich, sich barrierefrei über Möglichkeiten der begleiteten Elternschaft zu informieren und selbst tätig zu werden. Ein wichtiges Portal dafür ist die Internetseite <a href="https://begleitete-elternschaft-nrw.de/">Begleitete-Elternschaft-NRW.de</a>.</p>

<h2 id="was-heißt-begleitung-konkret">Was heißt Begleitung konkret?</h2>

<p>Die Begleitung beginnt, wenn sich Menschen für ein Kind entscheiden, geht weiter über Geburtsvorbereitungen, Begleitung bei der Geburt bis weit ins Jugendalter.</p>

<p>Gerade in den ersten Lebensjahren geht es vor allem darum, Eltern dabei zu unterstützen, Verständnis und Routine dafür zu entwickeln, welche Grundbedürfnisse ein Kind in den ersten Jahren hat.</p>

<p>Dabei sind kontinuierliche und langfristig angelegte Hilfen wichtig, die sowohl dem Bedarf als auch den Ressourcen der Familien entsprechen. Diese Hilfen müssen im zeitlichen Umfang, Intensität und inhaltlichen Schwerpunkten immer flexibel auf die jeweilige Familie angepasst sein. Damit wird es den Familien ermöglicht, sich aktiv einzubringen und die Begleitung als wirksam und hilfreich zu erleben und nicht als Direktive von oben.</p>

<p>Das Gelingen einer solchen Unterstützung ist maßgeblich von der Beziehung zwischen Fachkräften und einzelnen Familienmitgliedern abhängig.</p>

<h2 id="das-prinzip-vernetzte-unterstützung-statt-bevormundung">Das Prinzip: Vernetzte Unterstützung statt Bevormundung</h2>

<p>Begleitete Elternschaft ist immer Netzwerkarbeit. Die »verzahnten Hilfen« aus Eingliederungs- und Familienhilfe setzen eine enge Abstimmung voraus, damit sie sinnvoll wirken können. Wichtig dabei ist, die Familien selbst als ein schon vorhandenes Netzwerk zu sehen. Ihre Eingebundenheit in lebensweltliche und professionelle Bezüge können als zusätzliche Ressource genutzt werden.</p>

<h2 id="voraussetzung-für-eine-effektive-und-betroffenenausgerichtete-begleitete-elternschaft-sind-zb">Voraussetzung für eine effektive und Betroffenenausgerichtete begleitete Elternschaft sind z.B.:</h2>

<ul>
  <li>umfassende Helfernetze, die z.B. aus ABW, Hilfen zur Erziehung, gesetzlichen Betreuer*innen, Hebammen, Mutter-Kind-Gruppen u. ä. bestehen</li>
  <li>eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen zuständigen Mitarbeiter*innen</li>
  <li>Betroffene sollten die unterschiedlichen Settings kennenlernen können</li>
  <li>Hilfen sollten bereits während der Schwangerschaft angesetzt werden</li>
  <li>Mitarbeitende in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sollten Fachkenntnisse in der Thematik haben</li>
  <li>eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Jugendamt ist notwendig</li>
  <li>es darf kein zeitlicher Druck ausgeübt werden</li>
  <li>es braucht eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung</li>
  <li>beide Eltern sollen beteiligt werden</li>
</ul>

<h2 id="stand-heute">Stand heute</h2>

<p>Leider gibt es immer noch zu wenig Angebote und Fachkräfte. Oft scheitert die Implementierung einer erfolgreich begleitenden Elternschaft an der Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Ämter und Institutionen.</p>

<p>Bundes- wie Landespolitik sollten sich stärker für die Umsetzung und Evaluation Begleiteter Elternschaft einsetzen.</p>

<p>Wie zukunftsweisend und erfolgsversprechend fachgerechte Modellprojekte wie das von MOBILE sein können, zeigt deren Nominierung im Februar 2023. Es wurde als eins von fünf internationalen Best-Practice-Beispielen bei der Zero-Project Konferenz in Wien vorgestellt.</p>]]></content><author><name>charlotte-schwalb</name></author><category term="2023-elternliebe" /><summary type="html"><![CDATA[Was beinhaltet eine begleitete Elternschaft? Begleitete Elternschaft ermöglicht Menschen mit geistigen Einschränkungen oder einer Lernbehinderung eine Familie zu gründen und selbstbestimmt zusammen mit ihrem/n Kind/Kindern zu leben. Wo und wie sie leben wollen, entscheiden die Eltern selbst. Das kann stationär in Wohneinrichtungen genauso wie ambulant in der eigenen Wohnung sein. In der begleiteten Elternschaft werden die Bedürfnisse der Eltern wie die der Kinder ernstgenommen. Durch Vernetzung, Information und Unterstützung sollen Barrieren abgebaut, Familienleben ermöglicht werden. In Nordrhein-Westfalen wurde 2018 vom Verein „MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.“ dazu ein Modellprojekt gestartet. Seitdem ist es Betroffenen wie Fachkräften möglich, sich barrierefrei über Möglichkeiten der begleiteten Elternschaft zu informieren und selbst tätig zu werden. Ein wichtiges Portal dafür ist die Internetseite Begleitete-Elternschaft-NRW.de. Was heißt Begleitung konkret? Die Begleitung beginnt, wenn sich Menschen für ein Kind entscheiden, geht weiter über Geburtsvorbereitungen, Begleitung bei der Geburt bis weit ins Jugendalter. Gerade in den ersten Lebensjahren geht es vor allem darum, Eltern dabei zu unterstützen, Verständnis und Routine dafür zu entwickeln, welche Grundbedürfnisse ein Kind in den ersten Jahren hat. Dabei sind kontinuierliche und langfristig angelegte Hilfen wichtig, die sowohl dem Bedarf als auch den Ressourcen der Familien entsprechen. Diese Hilfen müssen im zeitlichen Umfang, Intensität und inhaltlichen Schwerpunkten immer flexibel auf die jeweilige Familie angepasst sein. Damit wird es den Familien ermöglicht, sich aktiv einzubringen und die Begleitung als wirksam und hilfreich zu erleben und nicht als Direktive von oben. Das Gelingen einer solchen Unterstützung ist maßgeblich von der Beziehung zwischen Fachkräften und einzelnen Familienmitgliedern abhängig. Das Prinzip: Vernetzte Unterstützung statt Bevormundung Begleitete Elternschaft ist immer Netzwerkarbeit. Die »verzahnten Hilfen« aus Eingliederungs- und Familienhilfe setzen eine enge Abstimmung voraus, damit sie sinnvoll wirken können. Wichtig dabei ist, die Familien selbst als ein schon vorhandenes Netzwerk zu sehen. Ihre Eingebundenheit in lebensweltliche und professionelle Bezüge können als zusätzliche Ressource genutzt werden. Voraussetzung für eine effektive und Betroffenenausgerichtete begleitete Elternschaft sind z.B.: umfassende Helfernetze, die z.B. aus ABW, Hilfen zur Erziehung, gesetzlichen Betreuer*innen, Hebammen, Mutter-Kind-Gruppen u. ä. bestehen eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen zuständigen Mitarbeiter*innen Betroffene sollten die unterschiedlichen Settings kennenlernen können Hilfen sollten bereits während der Schwangerschaft angesetzt werden Mitarbeitende in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sollten Fachkenntnisse in der Thematik haben eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Jugendamt ist notwendig es darf kein zeitlicher Druck ausgeübt werden es braucht eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung beide Eltern sollen beteiligt werden Stand heute Leider gibt es immer noch zu wenig Angebote und Fachkräfte. Oft scheitert die Implementierung einer erfolgreich begleitenden Elternschaft an der Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Ämter und Institutionen. Bundes- wie Landespolitik sollten sich stärker für die Umsetzung und Evaluation Begleiteter Elternschaft einsetzen. Wie zukunftsweisend und erfolgsversprechend fachgerechte Modellprojekte wie das von MOBILE sein können, zeigt deren Nominierung im Februar 2023. Es wurde als eins von fünf internationalen Best-Practice-Beispielen bei der Zero-Project Konferenz in Wien vorgestellt.]]></summary></entry></feed>