Hintergrund Die Entstehung eines offenen Briefes


Wohnen als universelles und unveräußerliches Menschenrecht
Sommersemester 2022
Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

Der folgende Blogbeitrag beschreibt die Entstehung des offenen Briefs an den Kölner Stadtrat mit dem Ziel, die Unterbringungssituation von geflüchteten Personen zu verbessern. Wohnen ist ein universelles, unveräußerliches Menschenrecht. Dabei geht es jedoch nicht nur um das „Dach über dem Kopf“. Es gibt genauso ein Recht auf Privatsphäre und Sauberkeit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit, was unmittelbar mit der Unterbringung zusammenhängt. (Amnesty International Deutschland 2019) Deutschland ist seit 1976 vertraglich zur Einhaltung dieser Rechte verpflichtet. (Schwalb 2022: 6) Bei der Unterbringung von Geflüchteten werden jedoch immer noch Mindeststandards regelmäßig missachtet. Eine unwürdige bis gesundheitsgefährdende Unterbringung ist kein Einzelfall, wie verschiedene Fallberichte von Studierenden und Fachkräften zeigten. Seit April 2019 sind die oben genannten Mindeststandards für die Unterbringung von geflüchteten Menschen vom Flüchtlingsrat NRW formuliert und öffentlich gemacht. (Flüchtlingsrat NRW 2019) Sie bilden eine Handlungsanweisung, für die die Kommunen Verantwortung übernehmen müssen. Leider gibt es kaum verlässliche Zahlen über Auslastung und Zustand der Anlagen. Die Stadt Köln verpflichtete sich selbst auf Grundlage dieser Standards dazu, Gemeinschaftsunterkünfte bis 2025 aufzulösen und Geflohene in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen. Im Zuge der schnell steigenden Aufnahmezahlen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stellte die Stadt dieses Ziel wieder infrage und äußerte, dass die Einhaltung nicht mehr gewährleistet werden könne. Wir möchten daher die Stadt Köln in einem offenen Brief dazu auffordern, ihr selbst gestecktes Ziel weiterhin einzuhalten und mehr Energie in die Problematik zu investieren.

Organisation und Aufgabenteilung

Da es zu den oben genannten Thematiken nur wenig verlässliche Daten gibt und diese oftmals nicht aktuell sind, hat sich die Gruppe entschieden, ihre Recherche auf Einzelfallberichte von Sozialarbeitenden im Bereich der Geflüchtetenhilfe zu stützen. Von Gesprächen mit Betroffenen wurde aus Organisationsgründen abgesehen, da mit einer Erreichbarkeits- sowie einer möglichen Sprachbarriere gerechnet wurde. Parallel wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Konkret haben verschiedene Personen aus der Gruppe verschiedene Einrichtungen kontaktiert und sich und das Projekt zunächst knapp vorgestellt. Die Recherche ergab einen guten Kontakt zu einer versierten Fachkraft, welche den Schreibprozess mit Erfahrungs- und Fachwissen unterstützte und viele weiterführende Quellen nennen konnte. Leider blieb es bei dieser einen Rückmeldung zur Schreibunterstützung.

Schreibprozess

Im Schreibprozess ergaben sich zeitweise Hürden für die Gruppe. Die Informationslage ist sehr dürftig, weshalb die Gruppe sich besonders auf Einzelfallberichte stützte. Die Forderungen mussten auf verschiedene Aspekte hin überprüft werden: Zunächst die Faktenlage und der aktuelle Stand. Die Gruppe recherchierte verschiedene Unterbringungsformen und -möglichkeiten, sowie möglichst aktuelle Zahlen und Berichte zu den jeweiligen Zuständen. Anschließend mussten die Forderungen auch rechtlich überprüft werden: Die Gruppe fand heraus, dass die Forderungen rechtlich gedeckt sind und mit der aktuellen Gesetzesgrundlage erfüllt werden können. Weiterhin musste sichergestellt werden, dass die Forderungen auch geeignet sind, eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Betroffenen herbeizuführen und diese auch ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies wurde mit einer Fachkraft aus dem Bereich der Geflüchtetenhilfe rückgesprochen. Nachdem die Rahmenbedingungen feststanden und abgesichert waren, verfasste die Gruppe einen ersten Entwurf, welcher nach mehrmaligem Überarbeiten als fertige Version angesehen werden kann. Das kollaborative Arbeiten fiel der Gruppe vergleichsweise leicht, da durch technische Möglichkeiten ein gemeinsamer Workflow entwickelt werden konnte. Zeitliche und räumliche Differenzen erschwerten das Arbeiten in Präsenz, weshalb die Gruppe besonders darauf achtete, digital ausreichend und ausgewogen miteinander zu kommunizieren. Im Rückblick bewerte ich den Gruppenarbeitsprozess als sehr gelungen und produktiv.

Ergebnis

Der offene Brief ist aktuell fertig geschrieben und ist hier auf dem Blog einsehbar. Aktuell fragt die Gruppe verschiedene Stellen als Unterstützer*innen an und wartet auf Rückmeldung. Die Gruppe wünscht sich, dass möglichst viele Initiativen, Vereine und unabhängige Gruppen, sowie Einzelpersonen den Brief mitzeichnen, um die Dringlichkeit des Themas und die zivilgesellschaftliche Unterstützung des Anliegens zum Ausdruck zu bringen. Anschließend soll der Brief an den Stadtrat der Stadt Köln gesendet werden. Sowohl Initiativen, als auch Privatpersonen können den Brief mitzeichnen.

Literatur

Amnesty International Deutschland (2019): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Von Amnesty International diskriminierungssensibel überarbeitet. Berlin. Zuletzt aufgerufen: 29. Juni 2021).

Flüchtlingsrat NRW (2019): Unsere Forderungen: Verpflichtende Mindeststandards: Kommunale Unterbringungskonzepte. (Zuletzt aufgerufen: 03.05.2022).

Schwalb, Charlotte (2022): Flüchtlingsunterkünfte in NRW: Ergebnisse der Fragebogenerhebung des Flüchtlingsrats NRW 2021. Bochum.