Fallvorstellung Angemessene Bezahlung für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
In Deutschland arbeiten mehr als 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). 2018 gab es 736 Behindertenwerkstätten mit insgesamt 2.884 Standorten in Deutschland. Sowohl die Anzahl der Werkstätten als auch die der Beschäftigten steigt seit Jahren kontinuierlich. In den Werkstätten werden pro Jahr Umsätze in Höhe von ca. 8 Mrd. € erwirtschaftet.
Die Beschäftigten in WfbM erhalten keinen Lohn für ihre Arbeit, sondern nur ein Entgelt von ca. 1,35 € pro Stunde, etwa 250 € im Monat. Einen Mindestlohn gibt es in WfbM nicht, da die Arbeit lediglich als eine freiwillige rehabilitative Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewertet wird. Laut aktueller Rechtssprechung vom 19.6.2015 handelt es sich um ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis, nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Trotz des rehabilitativen Anspruchs nach SGB IX, den die Werkstätten den Beschäftigten bieten sollen, liegt die Vermittlungsquote in den regulären Arbeitsmarkt seit Jahren nur bei ca. 1%. Durch die geringen Vermittlungschancen in den regulären Arbeitsmarkt fühlen sich Beschäftigte demotiviert.
Durch die rechtliche Stellung der WfbM werden deren Dienstleistungen und Güter mit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von 7% besteuert. Werkstätten als renditeorientierte Marktakteure besitzen hierdurch einen Wettbewerbsvorteil.
Laut Artikel 27 der UN-BRK (pdf) hat jeder Mensch das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
Auf Grund dieser Widersprüche fordern wir ein reguläres Arbeitsverhältnis für Beschäftigte in WfbM mit angemessener Bezahlung.