Hintergrundrecherche zum Thema Abwendung von Wohnungslosigkeit Wie sehen Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen aus?
Zum 30. Juni 2020 hatten laut Wohnungslosenstatistik insgesamt fast 50.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen keine Wohnung. Dies bedeutet, sie waren entweder in Obdachlosenunterkünften und ähnlichen Hilfseinrichtungen untergebracht oder hatten ggf. Kontakt zu Beratungsstellen der Wohnungshilfen. Von den Kommunen wurden 36082 Personen und von den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft 13905 Personen gemeldet. Daher sollte erwähnt werden, dass Menschen, die obdachlos auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben, nur zum Teil von der Statistik erfasst werden.
Wohnungslosigkeit ist in den (Groß-) Städten stärker verbreitet. Zum einen ist in vielen Städten der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Zum anderen dürfte dies aber auch damit zusammenhängen, dass in Städten ein größeres und vielseitigeres Angebot von Hilfseinrichtungen und Unterkunftsmöglichkeiten vorgehalten wird und diese Angebote auch Personen aus dem Umkreis, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, anzieht.
Zuständig für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind die Kommunen und Städte, denn Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege bei der Überwindung und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit, welches folgende zentralen Ziele beinhaltet:
- Prävention drohender Wohnungslosigkeit
- Integration von Wohnungslosen in normale, dauerhafte Wohnverhältnisse (Wohnungsbeschaffung)
- wohnbegleitende Hilfen für ehemals von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Personen.
Eines dieser Projekte ist das „Kümmererprojekt“, welches in 22 Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird und zur Initiative „Endlich ein ZUHAUSE“ gehört. Hier wird mit Fachpersonal (Sozialarbeiter*innen und Immobilienfachleuten) versucht, Personen bei Wohnungsverlust, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Dieses Modellprojekt konnte bereits vielen Klient*innen helfen, ihre Wohnung weiterhin zu halten oder Wohnungen zu vermitteln.
Aber wo melden, wenn Wohnungslosigkeit droht bzw. diese bereits eingetroffen ist?
Personen, denen ein drohender Wohnungsverlust bevorsteht oder die diesen bereits akut erfahren, haben die Möglichkeit, bei den jeweiligen Ämtern vor Ort vorstellig zu werden und Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt vorrangig das Sozialamt mit der Fachstelle für Wohnen. Hier können Soforthilfen beantragt werden, sowie Vermittlungsangebote wahrgenommen werden, unter die auch Notschlafstellen fallen.
Weitere Unterstützungsangebote werden durch diverse Institutionen angeboten. Zu den großen Unterstützern zählen der ASB (Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.), die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt e.V., die Diakonie usw. Diese Institutionen helfen bei wichtigen Angelegenheiten rund um den drohenden Wohnungsverlust sowie bei schon bestehender Obdachlosigkeit. Sie begleiten die*den Hilfesuchende*n zu Ämtern und helfen beim Ausfüllen der Formulare/ Anträge, bieten Hilfestellung im Bereich Schuldnerberatung und Arbeitssuche an. Auch vermitteln Sie weiter zu Sozialen Diensten und sind unterstützend zur Weitervermittlung von Wohnungen und Notschlafstellen da. Hier besteht also eine breites Spektrum an Hilfsangeboten und Unterstützer*innen. Dennoch wissen viele Hilfesuchende nicht, wo sie sich melden sollen um Unterstützung zu erfahren und kommen oftmals zu einem späten Zeitpunkt zu Ämtern und Institutionen, da sie sich schämen oder sich ihrer Lage nicht bewusst sind. Dennoch sollte gesagt werden, je früher Hilfen in Anspruch genommen werden, umso höher sind die Chancen den Betroffenen frühzeitig aus der misslichen Lage herauszuhelfen und rechtzeitig einzugreifen. Daher ist es wichtig, schnellstmöglich in Kontakt mit den jeweiligen Stellen zutreten um die nächsten wichtigen Schritte einleiten zu können. Im Zugzwang stehen ebenfalls die Ämter. Häufig treten diese verspätet in Kontakt mit den Betroffenen und präventive Maßnahmen können nicht mehr erfolgen. Im Zuge dessen kommt es zu einem höheren Arbeitsaufwand für Betroffene, Ämter und Institutionen. Die Frustration steigt bei allen Beteiligten an.
Abschließend darf gesagt werden, dass ein drohender oder bereits bestehender Wohnungsverlust mit einem großen Zeit- und Arbeitsaufwand auf beiden Seiten verbunden sein kann. Infolgedessen sollten präventive Maßnahmen seitens der Behörden durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Betroffenen, ein direkter Informationsfluss zwischen den Ämtern und Institutionen sowie der weitere Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen durchgeführt werden. Betroffenen sollte Mut zugesprochen werden sich Hilfe zu suchen. Denn aus jeder prekären Lebenssituation gibt es einen Weg heraus.
G.I.B. NRW (o.J.): Minister Laumann: “Kümmerer-Projekte” für wohnungslose Menschen ein Erfolgsmodell. In: G.I.B. Newsletter Nr. 420. (Link) (Zugriff am 03.06.2022).
MAGS (o.J.): Hilfe bei Wohnungslosigkeit. (Link) (Zugriff am 03.06.2022).
Ministerium für Gesund und Soziales in NRW (2021): Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2020 in Nordrhein-Westfalen. Struktur und Umfang von Wohnungsnotfällen. (Link) (Zugriff am 03.06.2022).