Hilfen und Konditionen bei Wohnungsverlust Wie bekomme ich Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust?


Das Abwenden von Wohnungslosigkeit im kommunalen Kontext
Sommersemester 2022
Bild: José Manuel de Laá from Pixabay

Wie bekomme ich Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust? Was passiert, wenn auf einmal die Kündigung oder Räumungsklage für die eigenen vier Wände in den Briefkasten flattert? 2020 hatten insgesamt 49.987 Menschen in NRW keine Wohnung. Das bedeutet, dass sie entweder Kontakt zu Beratungsstellen der Wohnungshilfen hatten, gar in Obdachlosenunterkünften und ähnlichen Hilfseinrichtungen untergebracht waren. Aus einer Anfrage von ‘Die Linke’ ging hervor: 2020 gab es alleine in NRW mehr als 9.000 Räumungsaufträge. Viele wüssten darauf wohl spontan keine Antwort, wenn sie eine Räumungsklage oder Wohnungskündigung bekommen - und brauchen unter Umständen oder auf jeden Fall Hilfe, um nicht ohne Obdach zu enden.

Eine schnelle Websuche ist wohl das naheliegendste, was die Betroffenen zu allererst machen, um zu wissen, wie sie weiter vorgehen sollen. Der Mieterbund NRW sagt zudem, dass bei einer Räumungsklage immer der Fachbereich Soziales der entsprechenden Kommune informiert wird. Personen, denen ein Wohnungsverlust droht, können zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dort Hilfe bekommen. Nur ist die Hilfe niederschwellig und bedingungslos?

Welche Konditionen gelten für Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust?

Bundesstadt Bonn

Schaut man sich die Websites der Stadt Köln und Stadt Bonn im Vergleich an, gibt es Unterschiede: Bei der Stadt Bonn sind es sehr viele Auflagen, die erfüllt sein müssen, um Hilfe zu bekommen - je nachdem mutmaßlich zu viele für solch eine prekäre Situation, in der schnell gehandelt werden muss. Um den Wohnungsverlust vielleicht doch noch abzuwenden und finanzielle Unterstützung zu bekommen, zum Beispiel in Form von Übernahme der Mietrückstände, darf eine Personenzahl und Höchstkaltmiete nicht überschritten werden; bei einem Haushalt von drei Personen wären dies 785 Euro.

Zu einem Termin müssen eine Reihe von Unterlagen vorgelegt werden und zwar auch Unterlagen von der* Vermieter*in. Hier wird eine aktuelle Mietbescheinigung mit der aktuellen Bankverbindung des Vermietenden mit IBAN und BIC, ein aktueller Mietkontoauszug, auf denen der aktuelle Mietrückstand aufgeschlüsselt wird, und eine schriftliche Bestätigung der* Vermieter*innen, dass bei Übernahme der Mietrückstände die Zwangsmaßnahmen zurückgenommen werden und das Mietverhältnis unbefristet fortgeführt wird gefordert. Gerade die Bestätigung, dass das Mietverhältnis unbefristet fortgeführt werden kann, könnte für viele Mieter*innen schwer werden; gerade wenn sich mit der* Vermieter*in nicht reden lässt und dieser* den Entschluss schon gefasst hat.

Die Konditionen der Stadt Köln

Bei der Stadt Köln scheint die Hilfe niederschwelliger und einfacher. Die* Mieter*in muss nicht sofort einen Termin ausmachen, sondern kann auch einfach anrufen, Fragen stellen und sich unverbindlich beraten lassen. Natürlich kommen Mieter*innen bei der Anforderung der Mietübernahme nicht ganz ohne Bürokratie aus. Wer verbindliche Hilfe der Stadt Köln haben möchte, braucht ebenfalls viele Unterlagen. Der Unterschied: Es sind keine Unterlagen der* Vermieter*innen nötig, mit dem* die Mieter*innenvielleicht im Streit liegt. Außerdem ist die Hilfe nicht an eine Personenzahl und eine Höchstmiete geknüpft, was auch schon mal eine Erleichterung für die Betroffenen darstellt.

Weitere Hilfsangebote Bevor der Fall vor ein Gericht geht und die Betroffenen für eine Hilfestellung der Stadt, der Kommune oder des Kreises nicht infrage kommen, ist es eine Option, verschiedene Sozialorganisationen und auch die Mietervereine, um Hilfe zu ersuchen - so zum Beispiel den Deutsche Mieterbund NRW. Sozialorganisationen wie die Wohnungslosenhilfen helfen meist direkt.

Neben den Hilfsorganisationen und Sozialämtern gibt es in NRW auch noch eine Landesinitiative, die in Zukunft helfen kann: „Endlich ein ZUHAUSE: Kümmerer-Projekte zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit”. Die Kümmerer-Projekte werden 2022 in 53 Kreisen und kreisfreien Städten ausgeweitet und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert - besonders in den 22 am meisten von Wohnungslosigkeit betroffenen Gebieten. Insgesamt drei Millionen Euro jährlich werden hier verteilt, um Wohnungslosigkeit zu verhindern oder zu verringern.