Fallvorstellung Abwenden von Wohnungslosigkeit im kommunalen Kontext
Im Jahr 2018 waren laut der Bundeszentrale für politische Bildung 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Betroffene nennen Miet- und Energieschulden als einen der Hauptgründe für ihre Wohnungslosigkeit, bei der nach einer fristlosen Kündigung die Zwangsräumung erfolgt. Im Jahr 2020 wurden laut dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) in Deutschland durchschnittlich 128 Zwangsräumungen am Tag durchgeführt.
Das Abwenden der Wohnungslosigkeit ist für Beratungsstellen wie dem sozialen Dienst der Stadt Bonn ein zeitaufwendiger Prozess, doch bis zur Räumung einer Wohnung bleibt häufig nicht viel Zeit: Meistens melden sich die Bürger*innen erst nach dem Erhalt der zweiten von insgesamt zwei fristlosen Kündigungen bei der Stadt Bonn, bevor dann die Räumungsklage kommt. In manchen Fällen erfahren die Mitarbeitenden auch über andere Ämter von dem drohenden Wohnungsverlust. So bleiben dem Team meistens nur 2-3 Wochen, um mit der* Vermieter*in zu kommunizieren und ein kurzfristiges Darlehen zu organisieren. Dieser Zeitraum ist meist zu kurz, um den Wohnungsverlust abzuwenden, sodass viele Klient*innen obdachlos werden. Hierzu ist es erforderlich, die Fristen für eine Räumungsklage zu verlängern und Betroffenen mehr Handlungsspielraum zu geben.
Ein weiteres Problem ist der Personalmangel in den Hilfsstellen der Stadt, sowohl in der Verwaltungsebene als auch in der sozialarbeiterischen Unterstützung. Dieser führt zwangsläufig zur Priorisierung von Fällen, obwohl die meisten von ihnen eine zeitnahe Bearbeitung erfordern würden. Menschen, denen die Wohnungslosigkeit droht, haben nur wenige Wochen, bevor sie ihre Wohnung verlieren, warten aber bei der Stadt Bonn aktuell 3 Wochen auf den Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Diese Zeiten stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander und erschweren die Situation für viele Betroffene. Die Verkürzung dieser Bearbeitungszeit kann nur durch den Stellenausbau bei der Stadt Bonn erreicht werden.